Kurse zur Erlangung der Zusatzbezeichnung "Homöopathie"

Die homöopathische Ausbildung von Ärzten geschieht zur Zeit über die Absolvierung eines sechsteiligen Kurssystems, dem sogenannten A- bis F-Kurs.
Nach Abschluss des F-Kurses und dem Nachweis von 300 Weiterbildungsstunden sowie der Behandlungsbeschreibung von 10 chronischen und 30 akuten homöopatisch behandelten Fällen hat der Absolvent die Berechtigung, die Zusatzbezeichnung "Homöopathie" zu führen.
Die Regelung der Ausbildungsordnung ist momentan in Überarbeitung. Näheres und aktuelles entnehmen Sie bitte den Seiten des Zentralvereins der homöopathischen Ärzte.

Homöopathie in ärztlicher Hand kann genutzt werden als

  • sinnvolle Ergänzung und wissenschaftlich fundierte Arzneitherapie,
  • konsequent-ganzheitliche und menschennahe Behandlungsmethode,
  • Weg zur Kosteneinsparung und Budgetentlastung,
  • unverzichtbare Methode bei naturheilkundlicher Praxisorientierung,
  • anerkannte GOÄ-Leistung, Kostenerstattung durch einige gesetzliche Krankenkassen, Aufnahme in EBM vorgesehen

Alle sechs Kurse (A- bis F-Kurs) können in Thüringen absolviert werden. Partner des Landesverbandes ist dabei die Akademie Pro Leben, Greiz.

Der A-Kurs wird unter Einbeziehung einer Lern-CD in teilweisem E-Learning durchgeführt. Die Präsenzphase beträgt nur zweieinhalb Tage. Kurstermine sind zwei Mal pro Jahr.
Der Kurs ist als voller A-Kurs bundesweit bei den Kammern anerkannt.
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Weitere Kursstufen werden bei jeweils ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt.

Nächste Kurstermine: siehe Mitteilungen